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Die Verwaltung von Eigentumsanlagen

Als Eigentümer möchten Sie Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen so gut wie möglich berücksichtigt wissen. Und genau darin sehen wir unsere Aufgabe als Verwalter. Die gesetzlichen Erfordernisse, wie sie sich aus den §§ 20 ff WEG ergeben, sind dabei für uns eine verbindliche Grundlage. Natürlich übernehmen wir für Sie alle anfallenden Formalitäten, kümmern uns um besonders günstige Konditionen (z.B. bei Strom, Gas, Versicherungen etc.) und die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Was wir für Sie tun
  • Übernahme bzw. Einrichtung  von Abrechnungsschlüsseln
  • Monatliche Sollstellung bzw. Einzug der Wohngelder
  • Monatliche Erstellung der Grundstücksabrechnungen
  • Organisation von Hilfskräften
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Bildung und Anlage der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage
  • Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung, etc.)
© Arcaden Hausverwaltung e.K. 2011 - 2012